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OGS MyLife als Enkelpolice - Steueroptimiert und mit Vetorecht verschenken

Die neue OGS MyLife Policenoption bietet die ideale Lösung für verschiedene Anlageszenarien. Heute im Focus: die OGS MyLife Police als Basis für steueroptimierte Schenkungen an Enkelkindern mit Vetorecht in Bezug auf die Verwendung.

Tatsächlich ist es eine der häufigsten Fragestellungen, wie man Enkelkindern Kapital übertragen und dabei sicherstellen kann, dass das begünstigte Kind in der Sturm und Drang Zeit der neu erlangten Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren nicht Zugriff auf das für die Zukunftsabsicherung geplante Kapital erlangt.
Auch hierfür bietet die MyLife Variante der OGS-Depots die ideale Lösung. Wie folgt gehen wir dabei vor:

Sie (als die Großeltern) investieren bis zu 200.000,- Euro (Freibetrag für Schenkungen an Enkelkinder) in ein OGS MyLife Strategiedepot mit Versicherungsmantel. Die Police läuft auf Ihren Namen. Im Anschluss schenken Sie bis zu 99% der Police Ihrem Enkelkind. Ab dann haben wir zwei Versicherungsnehmer in der Police (99% Enkel/in, 1% Sie). Bei sämtlichen Verfügungen, egal ob Teil- oder Komplettverfügung, bedarf es der Zustimmung beider Versicherungsnehmer. Das begünstigte Enkelkind kann also keine eigenmächtige Entnahme tätigen.
Sofern das Kind noch sehr klein ist und/oder noch länger der Zugriff auf das Vermögen eingeschränkt werden soll, können Sie als Großeltern z.B. den 1% Anteil an Ihr Kind (Vater/Mutter des Enkelkindes) vererben. Dann müssen Enkel/in und dessen/deren Eltern über den Zugriff entscheiden.

Was passiert, wenn das Kind später zugreifen darf/kann? Alle Erträge, die in der Zwischenzeit entstanden sind, fließen dem Kind steuerfrei zu, denn es ist ja bereits seit langer Zeit sein Vermögen. Sollte also die versicherte Person (egal ob Großeltern oder Eltern) versterben, erhält der Versicherungsnehmer den kompletten Policenwert seiner 99% inkl. aller Erträge steuerfrei. Dies betrifft sowohl die Abgeltungssteuer als auch die Erbschaftssteuer.

Diese Schenkungsvariante ist äußerst kosteneffizient, steueroptimiert UND erlaubt jederzeitigen Zugriff auf das Vermögen, ohne an feste Vertragslaufzeiten gebunden zu sein. Sie als Schenkender haben dabei die Gewissheit, dass das investierte Kapital auch sinnvoll und in Ihrem Sinne übergeben wird.

Sie möchten mehr über die Enkelpolice erfahren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir informieren Sie gerne.

Weitere Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen die OGS MyLife Police bietet, finden Sie hier:

OGS MyLife als steueroptimierte Anlagemöglichkeit
Jetzt noch flexibler in die OGS-Strategien investieren