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Verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge ab Januar 2021

Das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mit 15 % des umgewandelten Betrages zu bezuschussen, sofern der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Regelung betrifft Investitionen in Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.

Hintergrund der Regelung ist es, dass ein Ausgleich für die Sozialversicherungsersparnis auf Seiten des Arbeitgebers somit an den Arbeitnehmer weitergegeben werden soll.

Im ersten Schritt galt die Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss für Verträge, die ab Januar 2019 geschlossen wurden. Ab dem 01.01.2022 wird die Zuschusspflicht nun auch auf ältere Verträge ausgeweitet.

Die Regelung und die damit einhergehende Pflicht für Arbeitgeber ist bei Weitem nicht zu unterschätzen.
Denn setzt ein Arbeitgeber die Regelung zum 1.1.2022 nicht um, führt dies zu einer defizitären Versorgung, bei der der Arbeitgeber die Versorgungsleistung schuldet. Es entsteht so eine gesetzliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers, die grundsätzlich erst dreißig Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalles verjährt.

Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema, vor dem einige Arbeitgeber zurückschrecken. Dabei ist ein gut geplantes und richtig umgesetztes Konzept für betriebliche Altersvorsorge ein sehr gutes Arbeitnehmer-Bindungsinstrument. Darüber hinaus häuft ein Arbeitgeber für sein Unternehmen ab Januar sogar langfristige Schulden an, wenn kein rechtskonformes Vorgehen geplant und umgesetzt wird. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da und zeigen Ihnen, wie Sie mit wenig Aufwand Rechtssicherheit und attraktive Absicherungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter erlangen.

Und, falls Sie noch keine Versorgungsordnung im Unternehmen haben oder nicht wissen, was das ist, so sprechen Sie uns bitte ebenfalls an. Im nächsten Newsletter werden wir das Thema zudem auch kurz und knapp zusammenfassen