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Überweisung, Lastschrift und Co. - fehlerhafte Zahlung, was tun?

Jedem von uns kann es passieren, dass er sich bei einer Überweisung vertippt oder dass eine Lastschrift vom Konto abgebucht wird, die nicht korrekt ist. Wie Sie sich in diesen Fällen richtig verhalten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Richtiger Empfänger-Name, falsche IBAN: Überweisung zurückfordern
Seit der Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens sind Banken nicht mehr verpflichtet, den Empfängernamen und die IBAN abzugleichen. Es kann also passieren, dass Sie bei einer Überweisung zwar den richtigen Empfängernamen angegeben haben, jedoch nicht die dazu passende IBAN und Ihr Geld damit dem falschen Empfänger gutgeschrieben wird.

Bemerken Sie den Fehler sofort, können Sie den Überweisungsauftrag möglicherweise noch stoppen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall umgehend Ihre Bank. Kann der Auftrag nicht mehr gestoppt werden, ist Ihr Geld nicht verloren; Sie können es vom unberechtigten Zahlungsempfänger zurückfordern. Hierbei unterstützt Sie Ihre Bank. Wenn der Empfänger Ihnen den Betrag nicht freiwillig zurücküberweist, bleibt Ihnen die Möglichkeit, auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrages zu klagen.

Zwischen den Banken wurde für solche Fälle ein Auskunftsverfahren vereinbart, das ab einer Summe von 20 Euro greift: Sie erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die Sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen.

Unberechtigte Abbuchung: Lastschrift widerrufen
Wenn Sie per Lastschrift bezahlen, autorisieren Sie einen Dritten mit einem SEPA-Lastschriftmandat, Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie sparen sich so den Aufwand für die Überweisung.

Eine Lastschrift-Abbuchung können Sie widerrufen. Die Frist hierfür beträgt acht Wochen, Gründe für den Widerruf müssen nicht genannt werden. Wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, können Sie die Erstattung innerhalb von 13 Monaten verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie ein ursprünglich bestehendes Lastschriftmandat vor der Abbuchung widerrufen hatten. Die Zahlung können Sie persönlich gegenüber Ihrer Bank widerrufen oder Sie nehmen die Rückbuchung im Onlinebanking vor.

Kreditkartenzahlungen zurückbuchen
Bei Unstimmigkeiten in Ihrer Kreditkartenabrechnung sollten Sie sich umgehend an die kartenausgebende Bank wenden. Ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen können Sie stornieren lassen. Die Frist hierfür beträgt grundsätzlich acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung. Danach ist eine Zurückbuchung nur noch auf Kulanzbasis des Kartenanbieters möglich. Im Zweifelsfall weiß Ihre Bank, welche Möglichkeiten Ihnen bei einer Zurückbuchung zur Verfügung stehen. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kreditkarte missbräuchlich genutzt hat, sollten Sie Ihre Karte sofort sperren lassen.

Tipp: Behalten Sie Ihre Kontobewegungen und Kreditkartenabrechnungen stets im Blick. Ganz bequem und unkompliziert geht das im Onlinebanking, per SMS oder über die Banking-App. So können Sie zeitnah reagieren, wenn vielleicht mal etwas schiefgelaufen ist.

Quelle: Bankenverband.de