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Sturmschäden: welche Versicherung zahlt?

Sturmtief "Sabine" hat uns mal wieder vor Augen geführt, was Naturgewalten anrichten können und wie schnell es zu Schäden kommen kann.

Mit der richtigen Versicherung müssen Sie sich im Ernstfall keine finanziellen Sorgen machen. Welche Versicherung ist wofür zuständig und was sollten Sie im Schadenfall beachten?

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Schäden, die durch Stürme mit Böen von mindestens Windstärke 8 verursacht wurden, sind im versicherungstechnischen Sinn Sturmschäden. Den Nachweis über die Windstärke muss im Zweifel der Versicherungsnehmer erbringen. Im Fall von Orkantief "Sabine" sollte die mediale Berichterstattung allerdings als Beweis ausreichen.

Für Sturmschäden an Gebäuden kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen werden dabei ebenfalls abgedeckt, sofern Elementarschäden (Naturgefahren) mitversichert sind. Andernfalls zahlt die Wohngebäudeversicherung zwar für den Sturmschaden, Wasserschäden übernimmt sie ohne Einschluss von Elementarschäden jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind.  

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt nach einem Unwetter die Kosten für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden. Sie zahlt auch für die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, den eventuellen Abriss sowie Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versichert werden können darüber hinaus noch weitere Kosten, wie z.B. für eine alternative Unterkunft oder Mietausfälle, sollte ein Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Bewegliche Gegenstände des Hausrates fallen unter den Geltungsbereich der Hausratversicherung. Diese zahlt allerdings nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontüren während des Sturms offen gelassen hat. 

Wichtig: Dokumentieren Sie auf jeden Fall die entstandenen Schäden anhand von Fotos oder Videos, und erstellen Sie eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Soweit möglich, belassen Sie den Schaden wie er entstanden ist, damit sich ein Gutachter ein genaues Bild der Sachlage machen kann. Sollten dringend umgehende Maßnahmen erforderlich sein, sprechen Sie diese vorab - wenn möglich - mit dem Versicherer ab.

KFZ-Versicherung

Ist Ihr KFZ von einem Unwetterschaden betroffen, fotografieren Sie diesen aus möglichst vielen Perspektiven noch am Unfallort, und informieren Sie umgehend die Versicherung. Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel entweder die Reparatur des Schadens oder den Wiederbeschaffungswert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Droht aufgrund eines Glasbruches Wasser in das Auto einzudringen, sind Sie verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu reduzieren, indem Sie z.B. den betroffenen Bereich mit Folie abkleben.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Wir sind gerne für Sie da, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.