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Höherer Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Guten Nachrichten für privat Krankenversicherte. Die Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wurden zum 01.01.2024 erhöht, um 17,77 Euro auf 421,76 Euro pro Monat. Viele Versicherte zahlen noch nicht den maximal möglichen Beitrag. Wer den Höchstbetrag noch nicht ausschöpft, kann den Puffer nutzen, um diesen zum Beispiel in einen Beitragsentlastungstarif zu investieren.

Durch einen Beitragsentlastungstarif erhalten Sie im Alter eine garantierte Beitragsermäßigung und reduzieren so Ihre Versicherungskosten, wenn Sie in Rente gehen. Der doppelte Vorteil dabei ist, dass der Arbeitgeber für den Aufbau des Entlastungsbetrages die Hälfte mit zahlt. 

Gerne prüfen wir Ihren aktuellen Vertrag für Sie und berechnen ein individuelles Angebot für einen passenden Beitragsentlastungstarif. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.