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Zensus 2022

Im Mai ist es wieder so weit - die EU-weite Volkszählung Zensus findet zum zweiten Mal statt. Ab 2011 sollen auf diesem Weg alle 10 Jahre valide statistische Zahlen erhoben werden. Aufgrund der Pandemie wurde die Durchführung um ein Jahr in das Jahr 2022 verschoben.

Dabei werden nicht alle Bürger befragt. Viele Daten können Verwaltungsregistern entnommen werden. Durch direkte Befragungen werden diese evaluiert und gestützt.

Befragt werden dabei ca. 10,2 Millionen Bundesbürger, die per Zufallsstichprobe ermittelt wurden sowie alle Nutzer von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften und Eigentümer oder Verwalter von Immobilien.

Wichtig: wurde man für die Teilnahme ausgewählt, ist man verpflichtet, die Umfrage zu beantworten. Begründet ist diese Pflicht im Gesetz zur "Durchführung des Zensus im Jahr 2022".

Starttermin ist der 15.5.2021. Der Großteil der Fragen kann online beantwortet werden, ein kleiner Teil der Befragung wird an der Haustür mit Abstand und Maske durchgeführt.

Erhoben werden folgende Daten:
Im Rahmen der Haushaltsbefragung:
Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Erwerbsstatus, Bildungsabschluss, Wohnsituation.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung:
Anzahl und Größe der Wohnungen, Anzahl der Zimmer, Nettokaltmiete, Besitzstand, Baujahr und Heizungsart.
Zudem müssen Eigentümer Auskunft geben, ob ihre Wohnungen vermietet sind, weshalb und wie lange sie möglicherweise leer stehen. Zusätzlich müssen die Namen und die Zahl der Bewohner angegeben werden.

Die Angaben sollen unter anderem dabei helfen, den Wohnungsbau zukünftig verlässlicher zu planen. Darüber hinaus beruhen viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen wie dem Zensus.