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Wichtige Termine zum Jahresende

Das Jahresende naht mit großen Schritten. Wie immer ist es ratsam, jetzt noch einmal zu prüfen, was noch vor dem Jahresabschluß erledigt werden sollte und welche Fristen zu beachten sind. Das Wichtigste aus der Finanz- und Versicherungsbranche haben wir für Sie zusammengefasst:

Freistellungsauftrag
Habe Sie Ihren Freistellungsauftrag sinnvoll aufgeteilt und in kompletter Höhe vergeben? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über die bei uns hinterlegten Freibeträge und die zu erwartenden Erträge bzw. die sinnvollste Aufteilung.

NV-Bescheinigung
Wie lange ist Ihre NV-Bescheinigung noch gültig? Alle drei Jahre ist eine Verlängerung erforderlich, werfen Sie einen Blick auf Ihre NV-Bescheinigung.

Riester-Vertrag
Haben Sie den Betrag eingezahlt, der erforderlich ist, um die maximale Förderung zu erreichen? Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer inklusive der Zulagen vom Staat mindestens 4 Prozent ihres renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens über­weisen – maximal 2.100 Euro. Entscheidend ist das Einkommen des Vorjahres.

Basis-Rente
2020 können Sie bis zu 25.046 Euro, bei Zusammenveranlagung 50.092 Euro, steuerlich begünstigt investieren. Der Höchstbetrag ist in diesem Jahr um 741 Euro/1.482 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Prüfen Sie also direkt, ob Sie bereits den Höchstbetrag ausgeschöpft haben oder ob Sie momentan noch Sparpotenzial verschenken.

Bonusuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkasse
Haben Sie alle Vorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen, die Sie für die Auszahlung des Gesundheitsbonus Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigen? Wenn nicht, wird es höchste Zeit, entsprechende Arzttermine noch für dieses Jahr zu vereinbaren.

Zahnbonusheft
Waren Sie dieses Jahr zur Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt, und haben Sie sich den Termin in Ihrem Bonusheft bestätigen lassen?

Private Krankenversicherung
Prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, Ihre in diesem Jahr bezahlten Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Je nach gewähltem Tarif sind unterschiedliche Vorgehensweisen sinnvoll.

Verlustbescheinigung
Sie besitzen Depots bei unterschiedlichen Banken und möchten Verluste der einen Bank mit Gewinnen bei der anderen Bank verrechnen lassen? Dann beantragen Sie noch vor dem 15.12.2020 bei der verlustführenden Bank eine Verlustbescheinigung. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie dann eine entsprechende Verrechnung beantragen.

Sie haben Fragen zu den genannten Themen und zur Umsetzung? Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.