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NV-Bescheinigung für Kinder

Die Kapitalerträge von Kindern unterliegen ebenso wie die der Erwachsenen der Abgeltungssteuer. Auch Kinder haben einen Steuerfreibetrag von 801,- Euro pro Kalenderjahr. Dieser kann im Rahmen des Freistellungsauftrages bei Banken und Bausparkassen hinterlegt werden und verhindert den Abzug der Abgeltungssteuer.

Was aber, wenn das Kind höhere Kapitalerträge hat?
In diesem Fall lohnt es sich, eine NV-Bescheinigung für das Kind zu beantragen. Diese beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung" und reichen, nach Erhalt, die Bescheinigung bei der Bank ein.

Durch eine NV-Bescheinigung sind Einnahmen bis zu 9.984,- Euro (im Jahr 2022, über alle Einkunftsarten hinweg) steuerfrei. Besitzt Ihr Kind also keine weiteren Einkunftsquellen, kann der gesamte Betrag z.B. den Depoterträgen gegengerechnet werden.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine NV-Bescheinigung jeweils 3 Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie neu beantragt werden.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.