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Neues zur Vorsorgevollmacht - Covid19-Ergänzung und Notvertretungsrecht

Covid19 - Ergänzung für Vorsorgevollmachten

Da viele Kunden verunsichert waren in Bezug auf ihre in der Vorsorgevollmacht getroffenen Regelungen zur künstlichen Beatmung, stellt die Deutsche Vorsorgedatenbank eine dahingehende Ergänzung zur Verfügung. Darin wird ausdrücklich geregelt, dass im Falle einer Covid19-Erkrankung eine künstliche Beatmung gewünscht wird, abweichend bzw. ergänzend zu dem eventuell in der Vorsorgevollmacht Geregeltem.

Notvertretungsrecht für Ehegatten ab 01.01.2023

Am 05.03.2021 beschloss der Bundestag ein Notvertretungsrecht für Ehegatten bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit. Dieses tritt am 01.01.2023 in Kraft und bevollmächtigt Ehepartner gegenseitig, Entscheidungen in Gesundheitsfragen für den anderen zu treffen, wenn dieser sie aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit rechtlich nicht selbst durchsetzen kann. Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nur befristet für 6 Monate. Danach muß - wie bislang auch - ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Alle nicht mit der Gesundheit in Zusammenhang stehenden Handlungen, beispielsweise Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten, werden nicht von dieser Regelung erfasst. Darüber hinaus entbindet das Notvertretungsrecht Ärzte gegenüber dem Ehepartner von der ärztlichen Schweigepflicht.

Unser Fazit: Für kurzfristige medizinische Notfälle ist die Regelung sicher hilfreich. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ersetzt sie aber zum einen durch ihre zeitliche Befristung bei Weitem nicht, zum anderen sind, auch wenn man nur vorübergehend selbst nicht handlungsfähig ist, doch weiterhin Rechnungen zu bezahlen und finanzielle Entscheidungen zu treffen. Ohne Vollmacht ist der Partner in diesen Angelegenheiten auch künftig handlungsunfähig bzw. auf eine richterliche Entscheidung angewiesen. Rechtzeitig selbst Regelungen für den Notfall zu treffen, ist daher auch nach wie vor sehr wichtig.

Sie haben Fragen zur Vorsorgevollmacht? Wir sind gerne für Sie da in allen Fragen rund um die Erstellung neuer Vollmachten und Anpassung bestehender Vereinbarungen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.