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Nebenberuflich selbstständig - Diese Versicherungen sollten Sie im Blick haben

Trotz Pandemie stieg im Jahr 2019 die Anzahl der nebenberuflichen Firmengründungen um 85.000 im Vergleich zum Vorjahr. Die Gründungen im Vollerwerb hingegen gingen im Vergleichszeitraum zurück (lt. Gründungsmonitor 2019 der Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sich im ersten Schritt nebenberuflich in die Selbstständigkeit zu wagen, ist oft ein cleverer Schachzug und bietet viele Vorteile.

Worauf Sie in Sachen Versicherungen dabei achten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst:

Krankenversicherung
Grundsätzlich sind Sie über Ihre hauptberufliche Beschäftigung weiterhin gesetzlich abgesichert (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), sofern Sie dies bislang auch waren. Dennoch ist es ratsam, mit der Krankenkasse abzustimmen, ob sich das Einkommen aus der Nebentätigkeit unter Umständen auf die Höhe des Krankenkassenbeitrags auswirkt.

Beträgt die Arbeitszeit pro Woche weniger als 18 Stunden, liegt aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Nebentätigkeit vor – ohne zusätzliche Versicherungspflicht. Alles darüber hinaus verlangt eine freiwillige Versicherung.
Wichtig: Wer arbeitslos ist und sich nebenberuflich mit einer Existenzgründung versuchen will, darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche dafür investieren. Zudem wird das Einkommen dem Arbeitslosengeld hinzugerechnet, wenn es 165 Euro im Monat überschreitet.

Für Studenten, die sich selbstständig machen, gelten ebenfalls gesonderte Vorgaben, um in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu können. In der Vorlesungszeit dürfen Studenten höchstens 20 Stunden pro Woche tätig sein. In den Semesterferien spielt die Arbeitszeit keine Rolle.

Berufs-/ Betriebshaftpflicht
Ihre private Haftpflichtversicherung umfasst in der Regel berufliche Nebentätigkeiten nicht. Hierfür ist eine gesonderte Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen einzutreten.

Inhaltsversicherung
Umfasst Ihr Gewerbe Waren und z.B. eine Geschäftseinrichtung, kann eine Inhaltsversicherung diese absichern. Werden sie etwa durch einen Sturm, bei einem Einbruch, durch einen Leitungswasserschaden oder durch einen Brand zerstört, ersetzt die Inhaltsversicherung den entstandenen Schaden.

Sie planen sich selbstständig zu machen oder sind es bereits und möchten wissen, worauf im Versicherungsbereich zu achten ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.