zurück zur Übersicht

Investmentsteuerreform - Vorabpauschale

Anfang 2018 ist das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Steuerreform sollen Gewinne aus Fondsanlagen möglichst jährlich und nicht erst bei Veräußerung der Anteile besteuert werden. Dafür wurde die "Vorabpauschale" eingeführt, welche nun im Januar 2020 als "Fondsbesteuerung" auf den Kontoauszügen zu finden sein wird.

Sofern Fonds keine oder nur eine geringe Ausschüttungsquote haben, sieht das Gesetz die Vorabpauschale vor. Es handelt sich hierbei um die Besteuerung eines fiktiven Ertrags, welcher dann in der Steuererklärung wiederum mit dem tatsächlichen Ertrag verrechnet wird. Für die Berechnung wird der Fondswert zu Beginn des Vorjahres (aktuell wäre dies also Anfang 2019) herangezogen und mit 70% des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Basiszinses multipliziert (für 2019 liegt dieser bei 0,52%). Gedeckelt ist die Vorabpauschale übrigens bei der tatsächlichen Fondsentwicklung des Jahres, zuzüglich der Summe der Ausschüttungen.

Um die Umsetzung dessen kümmert sich zum einen die jeweilige Fondsgesellschaft für ihre Fonds und im nächsten Schritt dann die depotführende Stelle, welche auch die direkte Abführung an das Finanzamt vornimmt. Sofern ein ausreichender Freistellungsauftrag (alternativ Verlustverrechnungstopf oder eine NV-Bescheinigung) bei der Bank vorliegt, wird dieser entsprechend verwendet. Spannend und auch etwas unschön wird es allerdings, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder nicht vorliegt. Dann nämlich ist die Bank dennoch verpflichtet, die Vorabsteuer an das Finanzamt abzuführen. Das wiederum bedeutet, dass das Cash-Konto des Kunden belastet oder der entsprechende Betrag vom Girokonto eingezogen werden kann. Unter Umständen kann die Bank sogar Fondsanteile verkaufen. Was nun letztendlich tatsächlich passiert, ist wiederum bei jeder Bank unterschiedlich, sodass wir Ihnen eine Übersicht unserer Partnerbanken zusammengestellt haben.

Augsburger Aktienbank
Bei der Augsburger Aktienbank erfolgt die Belastung der Steuern über das dazugehörige Service-Konto zum Wertpapierdepot. Die Steuern werden nur belastet, wenn ein ausreichender Kontosaldo (bzw. ein eingeräumter Überziehungskredit) vorhanden ist. Ist die Belastung nicht möglich, meldet die Bank dies an das Finanzamt. Die Abrechnung der Vorabpauschale muss dann über die Steuererklärung vorgenommen werden.

comdirect
Die Belastung der Vorabpauschale erfolgt über das entsprechende Abwicklungskonto. Falls dieses kein ausreichendes Guthaben aufweist, erfolgt keine Abbuchung und die Bank meldet dies an das Finanzamt. Die Abrechnung der Vorabpauschale muss dann über die Steuererklärung vorgenommen werden.

ebase
Der Einzug der Vorabpauschale erfolgt automatisch durch Anteilsverkauf.
Im Einzelfall kann unter Umständen eine Vereinbarung mit ebase getroffen werden, dass die Vorabpauschale vom Referenzkonto eingezogen wird anstelle des Anteilsverkaufs. Kunden der Ossen Finanz GmbH können die entsprechende Anfrage über uns beantragen. Alternativ ist die Anfrage über service(at)ebase.com möglich.

FIL Fondsbank (FFB)
Bei Kunden, die ein Fondsdepot Plus bei der FIL Fondsbank besitzen (wie z.B. die OGS Strategien), wird die Vorabpauschale vom Abwicklungskonto abgebucht. Sollte dieses nicht genügend Deckung aufweisen, wird das Konto ins Soll gebucht. Sofern der Sollsaldo nicht durch den Kunden ausgeglichen wird, erfolgt nach 12 Bankarbeitstagen ein automatischer Sollsaldenausgleich durch Einzug vom hinterlegten Referenzkonto (in der Regel das Girokonto).

Franklin Templeton
Franklin Templeton weist die Höhe der Vorabpauschale in der Jahressteuerbescheinigung aus. Die Abrechnung der Vorabpauschale muss über die Steuererklärung vorgenommen werden.

Wichtiger Hinweis: Kunden, die nicht möchten, dass die Steuer zu Lasten eines eingeräumten Überziehungskredits abgebucht wird, können dem widersprechen. Der Widerruf muss schriftlich bei der entsprechenden Bank eingehen.

Haben Sie Fragen zur Abwicklung der Vorabpauschale? Wir sind gerne für Sie da. Für detaillierte Fragen zur Besteuerung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.