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Goldhandel soll stärker reguliert werden

Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6% jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.

Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.

Klarstellen möchten wir noch besonders, dass eine strategische Goldposition sinnvoll sein kann und beispielsweise in den Vermögensverwaltungen häufig auch gehalten wird. Dann jedoch nie über solch dubiose Anbieter, sondern beispielsweise über Xetra Gold, einen ETC, der von der Deutsche Börse Commodities GmbH emittiert und zu 100% mit Gold unterlegt ist, täglich an der Börse handelbar ist und ein Recht auf physische Auslieferung beinhaltet.