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Gesetzliche Krankenversicherung - Der Beginn einer Veränderung

Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun bestätigt, dass die Homöopathie aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen wird.
Diese Anpassung ist nur der Anfang einer großen Veränderung.
Seit vielen Jahren steigen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich. Im Gegenzug werden jedoch die Leistungen nicht ausschlaggebend verbessert, sondern es kommt vermehrt zu Kürzungen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, die GKV-Beiträge werden teurer und die Leistungen schlechter.
Selbstverständlich - international gesehen haben wir ein tolles Gesundheitssystem mit der GKV und das gilt es auch zu sichern. Dennoch, für eine gute Rund-um-Absicherung muss heute ein Großteil der Bevölkerung wahrscheinlich selbst nochmals in den Geldbeutel greifen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten:

Sie sind Arbeitnehmer/-in und gesetzlich versichert. Ihr Verdienst liegt unter 66.600 € p.a.
- Hier ist die Option einer Krankenzusatzversicherung für Sie die beste Lösung.

Sie sind Arbeitnehmer/-in und gesetzlich versichert. Ihr Verdienst liegt bei 66.600 € p.a. oder mehr
- Ab einem Jahreseinkommen von 66.600 € liegen Sie über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze. Dies bedeutet, Ihnen wird freigestellt, ob Sie weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wünschen. Unsere Empfehlung ist häufig, einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorzunehmen.

Sie sind selbstständig
- Auch in diesem Fall ist es Ihnen überlassen, auf welche Art Sie sich krankenversichern. Unsere Empfehlung ist auch hier, sich einmal das System der privaten Versicherung genauer anzusehen und als Option zu erwägen.

Wichtig ist generell bei der PKV, dass man nicht vorschnell Anfragen bei den Gesellschaften oder Vergleichsrechnern stellt. Lassen Sie sich von einem Profi beraten. Dieser stellt üblicherweise anonyme Voranfragen bei den Gesellschaften, sodass Sie keinerlei Nachteile befürchten müssen, sofern in der Krankenakte Einträge vorhanden sind, die zu einer Ablehnung führen könnten.

Wenn Sie zu dem Thema noch weitere Fragen haben, vereinbaren Sie doch gerne einen Termin mit uns.