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Falschgeld erkennen und richtig handeln

Sollte es einmal passieren, daß Sie einen "falschen 50er" oder anderes Falschgeld in die Hände bekommen, haben Sie selbst leider den schwarzen Peter. Denn einen Ersatz gibt es nicht. Je nachdem wie man an das Falschgeld geraten ist und damit umgeht, kann man sogar selbst mit einer Strafe belegt werden.
Daher gilt: prüfen Sie Geldscheine. Gerade 50,- Euro Scheine sind bei Fälschern nach wie vor beliebt.

Die Euro-Scheine sind mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die die Erkennung schnell und unkompliziert möglich machen. Wichtige Elemente bei der Identifikation von Falschgeld sind: die Haptik des Scheines, das Sichtfenster (bei Scheinen ab 20 Euro), die Farben, der Sicherheitsstreifen und verschiedene Imprägnierungen. Fälscher konzentrieren sich meistens bei der Nachahmung auf ein oder wenige Sicherheitsmerkmale, sodass bei der Prüfung immer mehrere Merkmale einbezogen werden sollten. "Kippen, fühlen, sehen" empfiehlt der Bankenverband.

Sehen
Halten Sie den Schein gegen das Licht, sehen Sie Folgendes:
- Am linken Rand das Wasserzeichen in Form des Kopfes der mythologischen Figur Europa und der Wertzahl des Scheines (also beispielsweise die 50 bei einem 50-Euro-Schein). Dieses Wasserzeichen ist von beiden Seiten erkennbar
- Den Sicherheitsfaden - dieser verläuft von oben nach unten über den Schein. Auch hier sind die Wertzahl und das Euro-Symbol erkennbar
- In dem rechten Hologramm-Streifen befindet sich bei Scheinen mit einem Wert ab 20 Euro zusätzlich ein Fenster, in dem ebenfalls das Porträt der Europa erscheint

Fühlen
- Am linken und rechten Rand der Scheine befinden sich tastbare Linien
- Die große Wertzahl in der oberen Hälfte des Scheines weist ein fühlbares Relief auf
- Auch die Haptik des Papieres ist ein erster und wichtiger Indikator für die Echtheit eines Scheines. Das Original-Papier ist sehr stabil, griffig und reißfest. Fälschungen sind häufig dünner und glatter als echtes Geld

Kippen
- Wenn Sie einen echten Euro-Schein kippen, erkennen Sie, dass die Wertzahl auf der Vorderseite unten links eine sogenannte Smaragdzahl ist. Sie glänzt und ändert die Farbe, wenn Sie den Schein kippen
- Am rechten Rand des Scheins sehen Sie einen silbernen Streifen mit verschiedenen Hologrammen. Auf diesem erkennen Sie unter anderem das Euro-Symbol und die Wertzahl des Scheines 

Zur Echtheitsprüfung eignet sich insbesondere die Zuhilfenahme einer zweifelsfrei echten Banknote zum Abgleich mit einer als falsch verdächtigen Banknote.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie festgestellt haben, dass Sie eine Fälschung in Händen halten?
Zu Ihrem Schutz und um den Fälschern das Absetzen falscher Banknoten zu erschweren, rät das Bundeskriminalamt Folgendes:
- Bei Falschgeldverdacht umgehend die Polizei benachrichtigen
- Das Falschgeld nicht an den Herausgeber zurückgeben und auf keinen Fall an andere Personen weitergeben. Sie können sich dadurch selbst strafbar machen!
- Versuchen Sie, den Falschgeldherausgeber bis zum Eintreffen der Polizei zum Verbleiben zu bewegen. Sollte dies nicht gelingen, so prägen Sie sich sein Aussehen ein. Notieren Sie sich das Kfz-Kennzeichen eines gegebenenfalls benutzten Fahrzeuges.
- Stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren!
- Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei und geben Sie sachdienliche Hinweise.

Prinzipiell gilt jedoch: Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen!

Droht eine Strafe, wenn ich versehentlich mit Falschgeld bezahle?
Eine vorsätzliche Zahlung mit Falschgeld ist strafbar. Dabei gilt es auch als vorsätzlich, wenn der Zahlende den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen hat. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Allerdings besteht auch beim Abstreiten, dass die Zahlung billigend in Kauf genommen wurde, das nicht unerhebliche Risiko, dass das zuständige Strafgericht zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt und entsprechend eine Strafe verhängt.