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Eheähnliche Lebensgemeinschaft - so sollten Sie vorsorgen

Jeder sollte für den Notfall vorsorgen, sowohl für den Todesfall als auch für eine - eventuell auch nur vorübergehende - Handlungsunfähigkeit. Bei Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, kommen allerdings noch einige Aspekte hinzu, die berücksichtigt werden müssen.

Woran Sie auf jeden Fall denken sollten, haben wir für Sie zusammengefasst:

Vollmachten
Damit Ihre Partnerin/Ihr Partner im Notfall für Sie handeln kann, sollten Sie ihr/ihm Bankvollmachten erteilen und eine allgemeine Vorsorgevollmacht ausstellen. In der Vorsorgevollmacht legen Sie im Detail fest, für welche Bereiche der Partner Sie vertreten darf. Da Banken die Vorsorgevollmachten oft nicht ohne Probleme akzeptieren, sind u. U. gesonderte Bankvollmachten sinnvoll. Die meisten Banken bieten hierfür eigene Formulare an.

Testament oder Erbvertrag
Möchten Sie Ihrem Partner/Ihrer Partnerin im Todesfall etwas hinterlassen, müssen Sie dies schriftlich festhalten. Das ist handschriftlich möglich, sicherer ist allerdings eine Regelung über einen Anwalt, Notar oder einen dafür spezialisierten Dienstleister - wir bieten dieses beispielsweise an.
Damit ist sichergestellt, dass das Dokument eindeutig im Ernstfall auch auffindbar ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Partnerin/der Partner in diesem Fall einen steuerlichen Freibetrag von nur 20.000 Euro zur Verfügung hat und nach Erbschaftssteuerklasse III besteuert wird. Beträge, die darüber hinaus vererbt werden, sind steuerpflichtig. Hinzu kommt, dass man auch bei einem vorhandenen Testament die gesetzlichen Erben nicht vollständig ausschließen kann. Diese haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzichen Erbteils.

Partnerschaftsvertrag
In diesem Vertrag regeln Sie alle wichtigen Punkte Ihres Zusammenlebens und können Vereinbarungen für den Fall einer Trennung treffen. So ordnen Sie auch Ansprüche, die im Gesetz nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen sind, wie zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung.

Eigentumsverhältnisse regeln
Halten Sie schriftlich fest, wem was gehört. Das ist sowohl im Todesfall als auch bei einer Trennung sehr wertvoll und hilfreich.

Darlehensvertrag
Sollten Sie sich gegenseitig Geld leihen, ist es wichtig, einen Darlehensvertrag abzuschließen. Dieser schützt sowohl den Gläubiger im Falle eines Streites aber auch den Kreditnehmer im Todesfall des Gläubigers, da der Geldfluss ansonsten als Schenkung angesehen und versteuert wird.

Gemeinsamer Mietvertrag
Leben Sie gemeinsam in einer Mietwohnung, sollte der Vertrag auf Sie beide lauten, da im Todesfall der Hinterbliebene eventuell ohne gültigen Mietvertrag zurückbleibt und so sein Verbleib in der gemeinsamen Wohnung nicht gesichert ist.

Sie sehen, es gibt vieles, was geregelt werden kann und muss. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.