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Betriebliche Krankenversicherung auch steuerlich wieder attraktiv

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das bemerken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal die Summe eines Jahresurlaubs verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen.
Mit einer Krankenzusatzversicherung lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes "Schmankerl" zur Mitarbeiterbindung.

Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber weniger attraktiv machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Sie sind Firmeninhaber oder Geschäftsführer und möchten Ihren Mitarbeitern diese Zusatzleistung anbieten? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über diese und weitere sinnvolle Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung.