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Aufgaben und Pflichten Vorsorgebevollmächtigter im Rahmen der Vermögenssorge

Die Aufgabe als Vorsorgebevollmächtigter sollten Sie gut vorbereitet und von Anfang an strukturiert angehen.

Im Rahmen der Vermögenssorge sind Sie z.B. verpflichtet, die Einnahmen und das Vermögen des Vollmachtgebers nach dessen Vorgaben und in seinem Sinne zu verwalten. Verschaffen Sie sich hierfür als erstes einen Überblick über die Vermögenswerte, die Einkünfte und Ausgaben des Vollmachtgebers. Dokumentieren Sie den Status zu Beginn Ihrer Tätigkeit sowie alle von Ihnen durchgeführten Transaktionen nachvollziehbar und lückenlos.

Eine Vermögensaufstellung sollte z.B. die folgenden Bereiche abdecken:

- Konten und Depots bei Banken - aktuelle Auszüge besorgen

- Rente - aktuelle Rentenmitteilung anfordern

- Lohn/Gehalt - Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld

- Vermietete Immobilien - Ausübung der Rechte und Pflichten hieraus (Renovierungen, Mieterhöhungen, Verwaltung)

- Bestehende Versicherungen - evtl. Leistungsanspruch aufgrund der Erkrankung z.B. Pflegeversicherung, Schwere Krankheiten-Versicherung

- Offene Forderungen Dritter - Schulden bei Banken, Händlern oder Bekannten (sind die Schulden rechtskräftig entstanden? Z.B. bei an Demenz erkrankten Personen)

- Mietkosten inkl. Nebenkosten

Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufstellung. Individuell können einige Themen mehr zur Verwaltung anstehen. Hat der Vollmachtgeber alle wichtigen Dokumente und Unterlagen bereits vorab zusammengestellt, erleichtert Ihnen das Ihre Tätigkeit um einiges. Selbstverständlich müssen Sie auch dann die Aufstellung aktualisieren und auf Vollständigkeit prüfen.

Da Sie als Bevollmächtigter sowohl gegenüber dem Vollmachtgeber als auch dessen Erben nachweispflichtig sind, ist es sehr wichtig und empfehlenswert, alle vorgenommen Zahlungen und Transaktionen zu dokumentieren.

Ganz wichtig: Sofern keine Vorsorgevollmacht vorlag und Sie gerichtlich zum Bevollmächtigten bestellt wurden, müssen Sie regelmäßig auch alles gegenüber dem Gericht dokumentieren und erklären. Dies kann sehr aufwendig werden.

Schenkungen und "In-sich-Geschäfte" sind mit sehr großer Vorsicht zu handhaben. Kosten, die Ihnen im Rahmen der Ausübung der Vollmacht entstehen, sind vom Vollmachtgeber zu ersetzen, achten Sie aber auch gerade hierbei auf eine lückenlose Dokumentation. Eine Vergütung für z.B. eine pflegerische Tätigkeit Ihrerseits oder für Ihre Tätigkeit als Bevollmächtigter muss in der Vorsorgevollmacht klar geregelt sein. Liegt keine dahingehende Regelung vor, ist es möglich, mit einem vom Betreuungsgericht bestellten Ergänzungsbetreuer eine Vereinbarung zu treffen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Notfallplanung und Vorsorgevollmacht? Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.